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Hinweise für Vermarkter
Diese Seite besuchen im Jahresmittel 3.000 Unique Visitors pro Tag. Die Allgemeinverfügung zur Untersagung von unerlaubten Sportwetten im Internet der Bezirksregierung Düsseldorf vom 1. Juni 2006 untersagt unter Androhung eines Zwangsgeldes von EURO 2.000,- Inhaltsanbietern mit Sitz in Nordrhein-Westfalen die Werbung für Sportwetten, die nicht von der WestLotto angeboten werden.
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